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Denkmalschutz im Landkreis Wolgast

 

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Im 12. Jahrhundert kam die Region um Wolgast sowie die Insel Usedom zu Pommern. Pfingsten 1128 nahmen die pommerschen Adeligen unter Otto von Bamberg auf dem Landtag zu Usedom das Christentum an. Die Teilung des Herzogtums Pommern in Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast fand 1295 statt, Wolgast wurde zur Residenz der Pommerschen Herzöge, welche mit Unterbrechung bis 1625 regierten.

Kriege und Brände sowie die Pest brachten der Stadt Wolgast Leid und große Schäden, beim Wiederaufbau der Häuser wurde jedoch der Altstadtgrundriss beibehalten und blieb bis zur heutigen Zeit erhalten. Der gitterförmige Altstadtgrundriss gibt Auskunft über die Baukultur der Stadtbürgerschichten aus dem Mittelalter und befindet sich seit 1991 unter Denkmalschutz.

In der Denkmalliste von 1986 sind ca. 43 Häuser der Stadt Wolgast erfasst. Diese Liste wurde auf Grund mehrmaliger Begehungen des zuständigen Amtes sowie des Denkmalpflegebeirates und des Hauptkonservators für Denkmalpflege um ca. 65 Objekte erweitert.

Der Bereich Rathausplatz mit seinem seit langem geschützten Rathaus sowie die dem Platz einrahmenden Bürgerhäuser bilden den Mittelpunkt der Stadt. Die dreischiffige Backsteinbasilika St. Petri ist eine der wichtigen Kulturdenkmale, sie ist umgeben von einer Vielzahl Wohnhäuser, die zum geschützten Ensemble des Kirchplatzes zählen.

Das Sanierungsgebiet Wolgast's umfasst die Schlossinsel sowie den Stadtkern innerhalb der historischen mittelalterlichen Stadtmauer, deren Reste noch am Lustwall in der Oberwallstraße und in der Straße 'An der Stadtmauer' zu bewundern sind.

Wohnhäuser der mittleren und ärmeren sozialen Schichten aus der Zeit des Mittelalters sind in den Vorstädten Wolgast's, der Kronwiek, Fischerwiek und der Bauwiek, leider kaum noch in ihrer Ursprünglichkeit angesiedelt. Die Erhaltung und Bewahrung der noch vorhandenen historischen Bausubstanz in diesen Gebieten sowie im Sanierungsgebiet spielt in der derzeitigen Bautätigkeit eine wichtige Rolle. Um ökonomische Zwänge weitestgehend zu bewältigen, ist eine rege Zusammenarbeit zwischen Architekten, Sanierungsträgern, Bauherren und der Denkmalschützern unumgänglich.

Besonderes Augenmerk hinsichtlich der Belange des Denkmalschutzes wurde auf die Seebäder Zinnowitz, Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck mit ihren wunderschönen, meist drei- bis viergeschossigen Pensionsvillen mit Jugendstilelementen wie pfeilergestützten Veranden, Balkonen, Fachwerkdetails sowie hölzerne Dachüberständen gerichtet.

Die Seebäderarchitektur – eine Bauleistung aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, hier vor allem im letzten Jahrzehnt entstanden, wurde durch den Bau von Hotels, Pensionen und Privatvillen zur entscheidenden Erwerbsgrundlage für die Bewohner der Badeorte.

In der Denkmalliste von 1986 stehen lediglich 3 Objekte dieser Gebäude unter Denkmalschutz. Seit 1990 wurden ca. 450 Gebäude/-teile/Ensembles in den Seebädern unter Denkmalschutz gestellt. Den tätigen Baufachleuten in den Seebädern kann großes Engagement bescheinigt werden, erstrahlen doch Villen wie 'Asgard', 'Am Meer', 'San Remo' und das ehemalige Gemeindehaus in Zinnowitz wieder in ihrer ursprünglichen Eleganz. Eine denkmalgerechte Sanierung kann auch dem Hotel 'Zur Post' in Bansin bescheinigt werden, in Heringsdorf sind es u. a. Hotel 'Stadt Berlin', 'Villa 'Härte', in Ahlbeck Hotel 'Augusta Viktoria', 'Strandschloss', 'Am Meer' und eine Anzahl an dieser Stelle nicht genannter Objekte.

Der Landkreis Wolgast weist eine stattliche Zahl Fischer- und Bauernhäuser sowie herrschaftliche Gutshäuser wie z. B. in Kamminke, Korswandt, Ulrichshorst, im Lieper- und Usedomer Winkel, Krummin, Neeberg, Neuendorf und Freest mit ihrer typischen Rohreindeckung auf. Teilweise mit Fachwerk, Lehm- oder Ziegelgefachung, Zargenfenster und Glockenschornsteinen sind diese für die Region schützenswert, und unbedingt in ihrer Schlichtheit zu bewahren, zeugen sie doch von der kargen Lebensweise ihrer ehemaligen Besitzer. Diese Gebäude einer Modernisierung zu unterziehen, dabei den Erfordernissen der heutigen Zeit an eine moderne Wohnkultur gerecht zu werden und gleichzeitig das äußere Erscheinungsbild zu bewahren, soll Aufgabe der Architekten und des Denkmalschutzes sein. Einem Verlust dieser zur Region gehörenden Bauern- und Fischerhäuser bedeutet immer ein Verlust pommerscher Geschichte.

Anliegen aller soll es sein, in diesen Städten die zwar renovierungsbedürftige kleinstädtische Struktur, die typische Art der Gebäude mit ihren unbedingt erhaltenswerten wunderschönen Haustüren sowie die traditionelle Straßenpflasterung zu bewahren. Wichtige Baudenkmale von außerordentlichem historischem Wert sind im Landkreis Wolgast die Kirchen. Die Städte Wolgast, Usedom und Lassan sowie die Dörfer mit ihren Gotteshäusern und Friedhöfen sind Zeugen vom Leben und Leiden vergangener Generationen. Fast alle Kirchen des Landkreises befinden sich unter Denkmalschutz bzw. sind seit 1990 unter Schutz gestellt.

Im Jahre 1994 erfolgte im Landkreis Wolgast die Erfassung aller schützenswerten Gebäude, Gebäudeteile und Ensembles durch das Landesamt für Denkmalpflege in Schwerin. So erhielten ca. 850 unter Denkmalschutz gestellte Objekte ihren gebührenden Wert als eingetragenes Denkmal. Durch umfangreiche Fördermaßnahmen, auch mit Hilfe von Denkmalpflegmitteln sind sie heute in ihrer einstigen Schönheit zu bewundern.

Quelle: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Schwerin


 

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