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Das niederländische Regierungssystem

 

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Das niederländische Parlament (Generalstaaten) setzt sich seit Gründung der Monarchie aus zwei Kammern zusammen. Mit der Verfassungsreform von 1848 wurde die politische Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament festgelegt. Für beide Kammern gelten einige gemeinsame Prinzipien und Regelungen. Niemand kann in beiden Kammern vertreten sein. Weitere Unvereinbarkeitsbestimmungen schließen aus, dass ein Abgeordneter gleichzeitig Minister oder Staatssekretär sein darf. In einigen Parteistatuten ist außerdem die Unvereinbarkeit von Regierungsamt und hohem Parteiamt verankert worden. Die jährliche Sitzungsperiode beider Kammern beginnt am dritten Dienstag im September. In einer feierlichen Sitzung wird das Parlamentsjahr vom Monarchen eröffnet. Als Thronrede verliest der Monarch eine Regierungserklärung des amtierenden Ministerpräsidenten. Sie enthält eine kurze Analyse zur Lage der Nation und eine Liste der politischen Vorhaben der Regierung.

Die Erste Kammer besteht aus 75 Abgeordneten. Die Senatoren werden von den Mitgliedern der zwölf Provinzlandtage gemeinsam - seit kurzem zum gleichen Termin - für vier Jahre gewählt. Das Mindestalter für das passive Wahlrecht liegt ebenso wie für die Zweite Kammer bei 18 Jahren. Der Vorsitzende wird vom Monarchen für eine Sitzungsperiode, die ein Jahr dauert, ernannt. Die Erste Kammer tritt wöchentlich einmal zusammen, daher behalten die Senatoren meist ihre berufliche Tätigkeit bei.

Der Zweiten Kammer gehören 150 auf vier Jahre gewählte Abgeordnete an. Im Unterschied zum Senat haben die Abgeordneten der Zweiten Kammer bei der Bestimmung des Parlamentspräsidenten ein Mitwirkungsrecht. Sie schlagen dem Monarchen drei Kandidaten vor, von denen er in der Regel den ersten ernennt. Die Wahrnehmung des Abgeordnetenamtes hat sich zu einem Fulltimejob entwickelt.

Die Niederlande gehören zu den parlamentarischen Regierungssystemen, die nicht durchgängig und allein vom modernen Dualismus Regierungsmehrheit vs. Opposition (demnach stützt die Mehrheit der Parlamentsmitglieder die von ihr getragene Regierung; ihr steht im Parlament eine Minderheit von Abgeordneten als Opposition gegenüber) geprägt sind. Vielmehr hat sich in den Niederlanden aufgrund einiger Besonderheiten der Verfassungsordnung und einer entsprechenden Tradition auch der monistische Charakter des Gesamtparlaments als eigenständiges, der Regierung gegenüberstehendes Verfassungsorgan erhalten können. In dieser Rolle versteht sich das niederländische Parlament als nationales Diskussionsforum und als Sachwalter des Gemeinwohls. Möglich wird dies u. a. deswegen, weil Regierungsmitglieder aufgrund von Unvereinbarkeitsbestimmungen keine Parlamentsmitglieder sein können. Sowohl die Minister als auch der Ministerpräsident werden in beiden Kammern eher als "eingeladene Gäste" betrachtet.

Wie in anderen westeuropäischen parlamentarischen Regierungssystemen wird auch in den niederländischen Generalstaaten die Verbindung von Regierung und Regierungsmehrheit im Parlament hergestellt und koordiniert vermittels der Fraktionen. Zur Zeit der Versäulung waren die Fraktionen eine entscheidende Schaltstelle für alle Formen der Elitenkooperation. Als eigentlicher Parteiführer gilt in den Nie­derlanden traditionell der Vorsitzende der Fraktion in der Zweiten Kammer und nicht der jeweilige Parteivorsitzende. Rivalitäten zwi­schen Parteivorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden sind kein unbe­kanntes Phänomen. Mitunter verfügte der Fraktionsvorsitzende einer großen Partei über mehr Macht und Einfluss als der Ministerpräsident selbst. Dies ist eine Folge des niederländischen Vielparteiensystems und der Verfassungsordnung: Der niederländische Ministerpräsident verfügt über keine Richtlinienkompetenz wie der deutsche Bundeskanzler. Da in den Niederlanden alle bisherigen Regierungen Koalitionsregie­rungen waren, ist zudem Rücksichtnahme auf die Fraktionen der ihn tragenden Parteien ein bekanntes Phänomen. Innerhalb der Regierungsparteien hat sich seit dem Ende der Versäulung (Verzuiling) jedoch eher eine Verlagerung der Führungsrolle von der Fraktion in das Kabinett voll­zogen. Mit Ausnahme der rechtsliberalen VVD haben seit dieser Zeit die Spitzenkandidaten der großen Parteien statt des Fraktionsvorsitzes meist eine Rolle als Kabinettsmitglied (bzw. Ministerpräsident) gewählt.

In der politischen Kultur der Niederlande wird ein Parlamentsmandat häufig als Ausgangspunkt für oder als Zwischenetappe von anderen beruflichen resp. politischen Laufbahnen gesehen. Auch besteht zwischen den verschiedenen Bereichen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens eine hohe Mobilität. Daher ist die Verweildauer von Abgeordneten der Zweiten Kammer im internationalen Vergleich recht kurz.

Jeder Abgeordnete verfügt über ein eigenes Büro und einen persönlichen Assistenten. Auch erhalten die Fraktionen zur Beschäftigung ihres wissenschaftlichen Mitarbeiterstabes staatliche Zuschüsse. Bei letzterem han­delt es sich um die einzige nennenswerte Form direkter staatlicher Parteienfinanzierung in den Niederlanden.

Plenum und Ausschüsse: Entsprechend seines Selbstverständnisses als öffentliches Forum der politischen Auseinandersetzung herrscht im niederländischen Parlament eine Form des politischen Diskurses im Sinne eines kompromissbezogenen Austausches von Argumenten vor. Die meisten Gesetzesvorlagen, aber auch allgemeine politische Probleme werden im Plenum eingehend und bis in Details behandelt. Ausschussarbeit zählt nicht zur parlamentarischen Tradition der niederländischen Demokratie. Erst in den letzten drei Jahrzehnten hat die Arbeit in Ausschüssen ständig an Bedeutung gewonnen. Erst seit dieser Zeit sind ihnen Beschlussrechte übertragen worden. Derzeit gibt es rd. 30 Ausschüsse in der Zweiten und 20 Ausschüsse in der Ersten Kammer. Neben den ständigen Ausschüssen steigt auch die Zahl von ad-hoc­Kommissionen und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Als Folge der Demokratisierungsphase nach dem Ende der Versäulung tagen Ausschüsse in den Niederlanden inzwischen grundsätzlich öffentlich und dürfen auch von Radio und Fernsehen übertragen werden.

Aufgaben und Rechte der Opposition: Zu den Hauptaufgaben des niederländischen Parlaments zählen die Gesetzgebungs- und die Wahlfunktion (auch wenn der Ministerpräsident formal nicht vom Parlament bestätigt werden muss), das Budgetrecht sowie die insbesondere von der Opposition wahrgenommene Kontroll- und Öffentlichkeitsfunktion. Das inzwischen weitaus am häufigsten genutzte Kontrollinstrument des Parlaments ist das Interpellation genannte Fragerecht in Form Kleiner und Großen Anfragen. Sehr viel seltener, in letzter Zeit aber vermehrt, werden Untersuchungsausschüsse eingesetzt (Enqueterechte), deren öffentliche Wirkung zumeist beträchtlich ist.

Im Gesetzgebungsprozess verfügt die Zweite Kammer zudem über ein Amendementsrecht (also das Recht, Gesetzesentwürfe zu ändern) und über das Initiativrecht (also das Recht, eigene Gesetzesentwürfe einzubringen). Derartige Anträge (moties) spielen eine besondere Rolle für die Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments. Anträge müssen von mindestens vier Abgeordneten eingebracht werden; das Antragsrecht kann daher auch von kleinen Fraktionen oder kleineren Oppositions­gruppen innerhalb einer größeren Fraktion genutzt werden. Anträge bekunden den eigenen politischen Willen, zeigen politische Alternativen auf oder kritisieren politische Positionen anderer Fraktionen bzw. der Regierung. Etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Anträge werden von Oppositionsfraktionen eingebracht. Trotz der bestehenden Mehrheitsverhältnisse haben moties eine gute Chance auf Annahme im Parlament - sofern keine existentielle Fragen der Regierungspolitik berührt sind oder besonders scharfe Kritik an der Regierungspolitik geübt wird. Allerdings gelten auch in den Niederlanden die Grenzen der Mehrheitsdemokratie. Moties seitens der Opposition werden zwar als Willensbekundung vom Gesamtparlament unterstützt, allerdings ist damit nicht schon ihre politische Umsetzung verbunden. Opposition führen im niederländischen Vielfraktionen-Parlament ist vielmehr eine besonders undankbare Rolle. Die Opposition verteilt sich immer über eine Vielzahl der Parteien, die untereinander meist weniger Gemein­samkeiten aufweisen als die Parlamentsmehrheit, deren interne Gegensätze durch den Zwang zur Unterstützung der gemeinsamen Regierung gedämpft werden.

Seit 1982 gibt es in den Niederlanden einen von der Zweiten Kammer auf sechs Jahre gewählten Nationalen Ombudsmann (das gleiche Amt gibt es inzwischen auch bei Provinzen und Gemeinden). Das Amt ist mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit ausgestattet, um der Frage nachzugehen, wie sich Behörden in bestimmten Angelegenheiten gegenüber den Bürgern verhalten haben. Seine Gutachten haben jedoch keinen bindenden Charakter.

Struktur und Zusammensetzung: Die niederländische Verfassung spricht ausdrücklich von der politischen Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament. Allerdings ist weder eine ausdrückliche Bestätigung eines neuen Kabinetts durch das Parlament vorgesehen, noch wird der von der Krone ernannte Ministerpräsident durch das Parlament gewählt. Als Folge kann das Parlament in den Niederlanden einer Regierung nicht formell das Misstrauen aussprechen und sie zum Rücktritt zwingen. Dennoch wird der Monarch nur einen Ministerpräsidenten ernennen, der über eine Mehrheit in der Zweiten Kammer verfügt. Traditionell tritt eine Regierung zurück, wenn sie bei einem wichtigen Gesetzesvorhaben eine Abstimmungsniederlage in der Zweiten Kammer erleidet. In einem solchen Fall können beide Kammern gleichzeitig oder eine Kammer allein durch die Regierung bzw. den Monarchen aufgelöst werden.

Der niederländische Ministerpräsident verfügt innerhalb des Ministerrates über keine Richtlinienkompetenz. Die Minister leiten ihre Geschäftsbereiche selbständig. In der Regel steht ein Minister einem bestimmten Ministerium vor, es gibt allerdings auch Minister ohne besonderen Geschäftsbereich. Neben der gemeinsamen Verantwortung des Kabinetts gegenüber dem Parlament ist jeder Minister auch individuell dem Parlament gegenüber verantwortlich. Politische Staatssekretäre gehören seit 1948 zur Regierung. Sie gehören zwar dem Kabinett, jedoch nicht dem Ministerrat als Verfassungsorgan im engeren Sinne an, sind aber ebenfalls für ihre Politik dem Parlament gegenüber verantwortlich. Ein Trend der letzten beiden Jahrzehnte ist die Aufwertung des Ministerrats bzw. der Regierung als Kollektivorgan gegenüber dem Prinzip der Ministerverantwortung.

Der niederländische Ministerpräsident verfügt als Leiter einer Koalitionsregierung über keine direkten Weisungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Politik der nicht seiner Partei angehörenden Regierungsmitglieder. Auch hat er kaum Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Kabinetts außerhalb der Ministerposten seiner eigenen Partei. Vor allem Regierungsbildungen, aber auch Kabinettsumbildun­gen machen meist komplexe politische und personelle Paketlösungen erforderlich, die sorgfältig und balanciert ausgehandelt werden müssen. Ministerpräsidenten insbesondere in der Zeit nach dem Ende der Versäulung haben die rechtlich und strukturell relativ schwache Stellung ihres Amtes teilweise durch ihre starke politische Persönlichkeit ausgleichen können.

Regierungsbildung: Wie bei Koalitionsregierungen in einem Vielparteiensystem üblich, stellt die Regierungsbildung die strategisch wichtigste, meist schwierige und oft langwierige Phase in einer Kabinettsperiode dar.

In einer Vorklärungsphase berät der Monarch die Situation nach der Wahl zur Zweiten Kammer zunächst mit dem Vizepräsidenten des Staatsrates, den Präsidenten der beiden Kammern des niederländischen Parlamentes sowie den Fraktionsvorsitzenden der Zweiten Kammer. Im Anschluss ernennt der Monarch einen Informateur. Er übernimmt die Aufgabe, Sondierungsgespräche mit den Fraktionen zu führen und schlägt dem Monarchen abschließend einen Formateur vor. Seine Aufgabe ist es, Koalitionsmöglichkeiten zu erkunden und auszuloten, welche dieser Koalitionen im Parlament auch über eine regierungsfähige Mehrheit verfügen kann. Feste Koalitionsaussagen der großen Parteien vor den Wahlen zählen in den Niederlanden zu den Seltenheiten. Ist ihm die Klärung dieser Frage gelungen, erstellt der Formateur zusammen mit den beteiligten Fraktionen ein gemeinsames Regierungsprogramm. Ein derartiger Regeerakkoord ist eine Art Koalitionsabkommen und von unterschiedlichem Detaillierungsgrad. Danach wird unter Leitung des Formateurs mit den beteiligten Fraktionen über die Verteilung der Minister- und Staatssekretärsposten verhandelt.

Die Ergebnisse seiner Verhandlungen legt der Formateur dem Monarchen vor. Förmlich endet hiermit sein Auftrag. Anschließend ernennt und vereidigt der Monarch den Ministerpräsidenten (häufig übernimmt der Formateur selbst dieses Amt) und die Minister. Der Prozess der Regierungsbildung dauert in den Niederlanden im Durchschnitt mehr als zwei Monate. Der Einfluss des Parlaments auf die Regierungsbildung in den Niederlanden wird oft als zu gering kritisiert. Auch verfügt der Monarch durch seine potentiell starke Rolle während der Regierungsbil­dung über demokratisch schwer zu legitimierende Einflussmöglichkeiten.

Die christlich-demokratische Parteien standen im Zentrum des niederländischen Parteiensystems und hatten bis 1994 die Wahl zwischen einer Koalition mit der sozialdemokratischen PvdA oder mit der liberal-konservativen VVD. Die kleineren Parteien in der Zweiten Kammer spielen für die Regierungsbildung keine Rolle, obwohl dies mitunter rechnerisch möglich war.

Gesetzgebungsprozess: Die gesetzgebende Gewalt wird in den Niederlanden von Monarch, Regierung und den beiden Kammern des Parlaments gemeinsam ausgeübt. Dabei verfügt die Zweite Kammer im Gesetzgebungsprozess über eine deutliche Vorrangstellung gegenüber der Ersten Kammer, obwohl für ein Gesetz die Zustimmung beider Kammern erforderlich ist. Die Initiative im Gesetzgebungsverfahren steht primär der Regierung zu. Es sind aber auch Gesetzesinitiativen aus den Reihen der Zweiten Kammer, nicht aber der Ersten Kammer möglich. Die Mehrzahl der Änderungsanträge aus der Zweiten Kam­mer stellen erwartungsgemäß die Oppositionsfraktionen.

Der Gesetzgebungsprozess vollzieht sich in folgenden Schritten: beschließt das Kabinett eine Gesetzesvorlage, leitet es diese dem Staatsrat zu. Nach dessen Stellungnahme leitet die Königin den Gesetzentwurf der Zweiten Kammer zu. Das Parlament kann nach der Beratung in den Ausschüssen die Gesetzesvorlage verändern. Hat die Zweite Kammer den Gesetzentwurf verabschiedet, muss die Erste Kammer dem Gesetz zustimmen oder es ganz ablehnen. Auch kann die Regierung den Gesetzentwurf ihrerseits in dieser Phase noch zurückziehen, Änderungen sind jedoch nicht mehr erlaubt. Nach Gegenzeichnung durch die Königin und durch den verantwortlichen Minister tritt der Gesetzentwurf in Kraft. Gelegentlich kommt es vor, dass der verantwortliche Minister sich weigert, einen vom Parlament wesentlich geänderten oder gegen seinen Willen eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwurf zu unterzeichnen. In aller Regel kommt es in dieser Situation, für die das niederländische Staatsrecht keine Lösung vorsieht, doch noch zu einem Kompromiss; in den wenigen Einzelfällen während der letzten Jahrzehnte, wo dies nicht gelang, kam es zum Rücktritt der betroffenen Minister.

Bei umstrittenen Gesetzesvorhaben macht die Erste Kammer von ihrem intensiven Beratungsrecht durchaus Gebrauch, obwohl ihr nur die Möglichkeit der Zustimmung oder des Vetos bleibt. Es gibt kein förmliches Vermittlungsverfahren zwischen Erster und Zweiter Kammer. Ein Veto der Ersten Kammer ist eine große Seltenheit und bringt das Gesetzesvorhaben endgültig zum Scheitern. Durch ihre Verzöge­rungstaktik bei der Entscheidung können die Senatoren indirekt die Zweite Kammer auffordern, den Gesetzentwurf noch einmal im Sinne der vermutlichen Mehrheitsmeinung in der Ersten Kammer zu überarbeiten. Dieses Verfahren kam in den zurückliegenden Jahren vor allem bei ethisch besonders sensiblen Fragen (Abtreibung und Sterbehilfe) zur Anwendung.


 
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