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Das niederländische Parlament (Generalstaaten)
setzt sich seit Gründung der Monarchie aus zwei Kammern zusammen. Mit der
Verfassungsreform von 1848 wurde die politische Verantwortung der Regierung
gegenüber dem Parlament festgelegt. Für beide Kammern gelten einige gemeinsame
Prinzipien und Regelungen. Niemand kann in beiden Kammern vertreten sein.
Weitere Unvereinbarkeitsbestimmungen schließen aus, dass ein Abgeordneter
gleichzeitig Minister oder Staatssekretär sein darf. In einigen Parteistatuten
ist außerdem die Unvereinbarkeit von Regierungsamt und hohem Parteiamt verankert
worden. Die jährliche Sitzungsperiode beider Kammern beginnt am dritten Dienstag
im September. In einer feierlichen Sitzung wird das Parlamentsjahr vom Monarchen
eröffnet. Als Thronrede verliest der Monarch eine Regierungserklärung des
amtierenden Ministerpräsidenten. Sie enthält eine kurze Analyse zur Lage der
Nation und eine Liste der politischen Vorhaben der Regierung.
Die Erste Kammer besteht aus 75
Abgeordneten. Die Senatoren werden von den Mitgliedern der zwölf Provinzlandtage
gemeinsam - seit kurzem zum gleichen Termin - für vier Jahre gewählt. Das
Mindestalter für das passive Wahlrecht liegt ebenso wie für die Zweite Kammer
bei 18 Jahren. Der Vorsitzende wird vom Monarchen für eine Sitzungsperiode, die
ein Jahr dauert, ernannt. Die Erste Kammer tritt wöchentlich einmal zusammen,
daher behalten die Senatoren meist ihre berufliche Tätigkeit bei.
Der Zweiten Kammer gehören 150
auf vier Jahre gewählte Abgeordnete an. Im Unterschied zum Senat haben die
Abgeordneten der Zweiten Kammer bei der Bestimmung des Parlamentspräsidenten ein
Mitwirkungsrecht. Sie schlagen dem Monarchen drei Kandidaten vor, von denen er
in der Regel den ersten ernennt. Die Wahrnehmung des Abgeordnetenamtes hat sich
zu einem Fulltimejob entwickelt.
Die Niederlande gehören zu den
parlamentarischen Regierungssystemen, die nicht durchgängig und allein vom
modernen Dualismus Regierungsmehrheit vs. Opposition (demnach stützt die
Mehrheit der Parlamentsmitglieder die von ihr getragene Regierung; ihr steht im
Parlament eine Minderheit von Abgeordneten als Opposition gegenüber) geprägt
sind. Vielmehr hat sich in den Niederlanden aufgrund einiger Besonderheiten der
Verfassungsordnung und einer entsprechenden Tradition auch der monistische
Charakter des Gesamtparlaments als eigenständiges, der Regierung
gegenüberstehendes Verfassungsorgan erhalten können. In dieser Rolle versteht
sich das niederländische Parlament als nationales Diskussionsforum und als
Sachwalter des Gemeinwohls. Möglich wird dies u. a. deswegen, weil
Regierungsmitglieder aufgrund von Unvereinbarkeitsbestimmungen keine
Parlamentsmitglieder sein können. Sowohl die Minister als auch der
Ministerpräsident werden in beiden Kammern eher als "eingeladene Gäste"
betrachtet.
Wie in anderen westeuropäischen
parlamentarischen Regierungssystemen wird auch in den niederländischen
Generalstaaten die Verbindung von Regierung und Regierungsmehrheit im Parlament
hergestellt und koordiniert vermittels der Fraktionen. Zur Zeit der Versäulung
waren die Fraktionen eine entscheidende Schaltstelle für alle Formen der
Elitenkooperation. Als eigentlicher Parteiführer gilt in den Niederlanden
traditionell der Vorsitzende der Fraktion in der Zweiten Kammer und nicht der
jeweilige Parteivorsitzende. Rivalitäten zwischen Parteivorsitzenden und
Fraktionsvorsitzenden sind kein unbekanntes Phänomen. Mitunter verfügte der
Fraktionsvorsitzende einer großen Partei über mehr Macht und Einfluss als der
Ministerpräsident selbst. Dies ist eine Folge des niederländischen
Vielparteiensystems und der Verfassungsordnung: Der niederländische
Ministerpräsident verfügt über keine Richtlinienkompetenz wie der deutsche
Bundeskanzler. Da in den Niederlanden alle bisherigen Regierungen
Koalitionsregierungen waren, ist zudem Rücksichtnahme auf die Fraktionen der
ihn tragenden Parteien ein bekanntes Phänomen. Innerhalb der Regierungsparteien
hat sich seit dem Ende der Versäulung (Verzuiling) jedoch eher eine
Verlagerung der Führungsrolle von der Fraktion in das Kabinett vollzogen. Mit
Ausnahme der rechtsliberalen VVD haben seit dieser Zeit die Spitzenkandidaten
der großen Parteien statt des Fraktionsvorsitzes meist eine Rolle als
Kabinettsmitglied (bzw. Ministerpräsident) gewählt.
In der politischen Kultur der
Niederlande wird ein Parlamentsmandat häufig als Ausgangspunkt für oder als
Zwischenetappe von anderen beruflichen resp. politischen Laufbahnen gesehen.
Auch besteht zwischen den verschiedenen Bereichen des öffentlichen und
wirtschaftlichen Lebens eine hohe Mobilität. Daher ist die Verweildauer von
Abgeordneten der Zweiten Kammer im internationalen Vergleich recht kurz.
Jeder Abgeordnete verfügt über
ein eigenes Büro und einen persönlichen Assistenten. Auch erhalten die
Fraktionen zur Beschäftigung ihres wissenschaftlichen Mitarbeiterstabes
staatliche Zuschüsse. Bei letzterem handelt es sich um die einzige nennenswerte
Form direkter staatlicher Parteienfinanzierung in den Niederlanden.
Plenum und Ausschüsse:
Entsprechend seines Selbstverständnisses als öffentliches Forum der politischen
Auseinandersetzung herrscht im niederländischen Parlament eine Form des
politischen Diskurses im Sinne eines kompromissbezogenen Austausches von
Argumenten vor. Die meisten Gesetzesvorlagen, aber auch allgemeine politische
Probleme werden im Plenum eingehend und bis in Details behandelt.
Ausschussarbeit zählt nicht zur parlamentarischen Tradition der niederländischen
Demokratie. Erst in den letzten drei Jahrzehnten hat die Arbeit in Ausschüssen
ständig an Bedeutung gewonnen. Erst seit dieser Zeit sind ihnen Beschlussrechte
übertragen worden. Derzeit gibt es rd. 30 Ausschüsse in der Zweiten und 20
Ausschüsse in der Ersten Kammer. Neben den ständigen Ausschüssen steigt auch die
Zahl von ad-hocKommissionen und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Als
Folge der Demokratisierungsphase nach dem Ende der Versäulung tagen Ausschüsse
in den Niederlanden inzwischen grundsätzlich öffentlich und dürfen auch von
Radio und Fernsehen übertragen werden.
Aufgaben und Rechte der
Opposition: Zu den Hauptaufgaben des niederländischen Parlaments zählen die
Gesetzgebungs- und die Wahlfunktion (auch wenn der Ministerpräsident formal
nicht vom Parlament bestätigt werden muss), das Budgetrecht sowie die
insbesondere von der Opposition wahrgenommene Kontroll- und
Öffentlichkeitsfunktion. Das inzwischen weitaus am häufigsten genutzte
Kontrollinstrument des Parlaments ist das Interpellation genannte Fragerecht in
Form Kleiner und Großen Anfragen. Sehr viel seltener, in letzter Zeit aber
vermehrt, werden Untersuchungsausschüsse eingesetzt (Enqueterechte), deren
öffentliche Wirkung zumeist beträchtlich ist.
Im Gesetzgebungsprozess verfügt
die Zweite Kammer zudem über ein Amendementsrecht (also das Recht,
Gesetzesentwürfe zu ändern) und über das Initiativrecht (also das Recht, eigene
Gesetzesentwürfe einzubringen). Derartige Anträge (moties) spielen eine
besondere Rolle für die Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments. Anträge müssen
von mindestens vier Abgeordneten eingebracht werden; das Antragsrecht kann daher
auch von kleinen Fraktionen oder kleineren Oppositionsgruppen innerhalb einer
größeren Fraktion genutzt werden. Anträge bekunden den eigenen politischen
Willen, zeigen politische Alternativen auf oder kritisieren politische
Positionen anderer Fraktionen bzw. der Regierung. Etwa zwei Drittel bis drei
Viertel der Anträge werden von Oppositionsfraktionen eingebracht. Trotz der
bestehenden Mehrheitsverhältnisse haben moties eine gute Chance auf
Annahme im Parlament - sofern keine existentielle Fragen der Regierungspolitik
berührt sind oder besonders scharfe Kritik an der Regierungspolitik geübt wird.
Allerdings gelten auch in den Niederlanden die Grenzen der Mehrheitsdemokratie.
Moties seitens der Opposition werden zwar als Willensbekundung vom
Gesamtparlament unterstützt, allerdings ist damit nicht schon ihre politische
Umsetzung verbunden. Opposition führen im niederländischen
Vielfraktionen-Parlament ist vielmehr eine besonders undankbare Rolle. Die
Opposition verteilt sich immer über eine Vielzahl der Parteien, die
untereinander meist weniger Gemeinsamkeiten aufweisen als die
Parlamentsmehrheit, deren interne Gegensätze durch den Zwang zur Unterstützung
der gemeinsamen Regierung gedämpft werden.
Seit 1982 gibt es in den
Niederlanden einen von der Zweiten Kammer auf sechs Jahre gewählten Nationalen
Ombudsmann (das gleiche Amt gibt es inzwischen auch bei Provinzen und
Gemeinden). Das Amt ist mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit ausgestattet, um
der Frage nachzugehen, wie sich Behörden in bestimmten Angelegenheiten gegenüber
den Bürgern verhalten haben. Seine Gutachten haben jedoch keinen bindenden
Charakter.
Struktur und Zusammensetzung:
Die niederländische Verfassung spricht ausdrücklich von der politischen
Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament. Allerdings ist weder eine
ausdrückliche Bestätigung eines neuen Kabinetts durch das Parlament vorgesehen,
noch wird der von der Krone ernannte Ministerpräsident durch das Parlament
gewählt. Als Folge kann das Parlament in den Niederlanden einer Regierung nicht
formell das Misstrauen aussprechen und sie zum Rücktritt zwingen. Dennoch wird
der Monarch nur einen Ministerpräsidenten ernennen, der über eine Mehrheit in
der Zweiten Kammer verfügt. Traditionell tritt eine Regierung zurück, wenn sie
bei einem wichtigen Gesetzesvorhaben eine Abstimmungsniederlage in der Zweiten
Kammer erleidet. In einem solchen Fall können beide Kammern gleichzeitig oder
eine Kammer allein durch die Regierung bzw. den Monarchen aufgelöst werden.
Der niederländische
Ministerpräsident verfügt innerhalb des Ministerrates über keine
Richtlinienkompetenz. Die Minister leiten ihre Geschäftsbereiche selbständig. In
der Regel steht ein Minister einem bestimmten Ministerium vor, es gibt
allerdings auch Minister ohne besonderen Geschäftsbereich. Neben der gemeinsamen
Verantwortung des Kabinetts gegenüber dem Parlament ist jeder Minister auch
individuell dem Parlament gegenüber verantwortlich. Politische Staatssekretäre
gehören seit 1948 zur Regierung. Sie gehören zwar dem Kabinett, jedoch nicht dem
Ministerrat als Verfassungsorgan im engeren Sinne an, sind aber ebenfalls für
ihre Politik dem Parlament gegenüber verantwortlich. Ein Trend der letzten
beiden Jahrzehnte ist die Aufwertung des Ministerrats bzw. der Regierung als
Kollektivorgan gegenüber dem Prinzip der Ministerverantwortung.
Der niederländische
Ministerpräsident verfügt als Leiter einer Koalitionsregierung über keine
direkten Weisungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Politik der nicht seiner
Partei angehörenden Regierungsmitglieder. Auch hat er kaum Einfluss auf die
personelle Zusammensetzung des Kabinetts außerhalb der Ministerposten seiner
eigenen Partei. Vor allem Regierungsbildungen, aber auch Kabinettsumbildungen
machen meist komplexe politische und personelle Paketlösungen erforderlich, die
sorgfältig und balanciert ausgehandelt werden müssen. Ministerpräsidenten
insbesondere in der Zeit nach dem Ende der Versäulung haben die rechtlich und
strukturell relativ schwache Stellung ihres Amtes teilweise durch ihre starke
politische Persönlichkeit ausgleichen können.
Regierungsbildung: Wie bei
Koalitionsregierungen in einem Vielparteiensystem üblich, stellt die
Regierungsbildung die strategisch wichtigste, meist schwierige und oft
langwierige Phase in einer Kabinettsperiode dar.
In einer Vorklärungsphase berät
der Monarch die Situation nach der Wahl zur Zweiten Kammer zunächst mit dem
Vizepräsidenten des Staatsrates, den Präsidenten der beiden Kammern des
niederländischen Parlamentes sowie den Fraktionsvorsitzenden der Zweiten Kammer.
Im Anschluss ernennt der Monarch einen Informateur. Er übernimmt die Aufgabe,
Sondierungsgespräche mit den Fraktionen zu führen und schlägt dem Monarchen
abschließend einen Formateur vor. Seine Aufgabe ist es, Koalitionsmöglichkeiten
zu erkunden und auszuloten, welche dieser Koalitionen im Parlament auch über
eine regierungsfähige Mehrheit verfügen kann. Feste Koalitionsaussagen der
großen Parteien vor den Wahlen zählen in den Niederlanden zu den Seltenheiten.
Ist ihm die Klärung dieser Frage gelungen, erstellt der Formateur zusammen mit
den beteiligten Fraktionen ein gemeinsames Regierungsprogramm. Ein derartiger
Regeerakkoord ist eine Art Koalitionsabkommen und von unterschiedlichem
Detaillierungsgrad. Danach wird unter Leitung des Formateurs mit den beteiligten
Fraktionen über die Verteilung der Minister- und Staatssekretärsposten
verhandelt.
Die Ergebnisse seiner
Verhandlungen legt der Formateur dem Monarchen vor. Förmlich endet hiermit sein
Auftrag. Anschließend ernennt und vereidigt der Monarch den Ministerpräsidenten
(häufig übernimmt der Formateur selbst dieses Amt) und die Minister. Der Prozess
der Regierungsbildung dauert in den Niederlanden im Durchschnitt mehr als zwei
Monate. Der Einfluss des Parlaments auf die Regierungsbildung in den
Niederlanden wird oft als zu gering kritisiert. Auch verfügt der Monarch durch
seine potentiell starke Rolle während der Regierungsbildung über demokratisch
schwer zu legitimierende Einflussmöglichkeiten.
Die christlich-demokratische
Parteien standen im Zentrum des niederländischen Parteiensystems und hatten bis
1994 die Wahl zwischen einer Koalition mit der sozialdemokratischen PvdA oder
mit der liberal-konservativen VVD. Die kleineren Parteien in der Zweiten Kammer
spielen für die Regierungsbildung keine Rolle, obwohl dies mitunter rechnerisch
möglich war.
Gesetzgebungsprozess: Die
gesetzgebende Gewalt wird in den Niederlanden von Monarch, Regierung und den
beiden Kammern des Parlaments gemeinsam ausgeübt. Dabei verfügt die Zweite
Kammer im Gesetzgebungsprozess über eine deutliche Vorrangstellung gegenüber der
Ersten Kammer, obwohl für ein Gesetz die Zustimmung beider Kammern erforderlich
ist. Die Initiative im Gesetzgebungsverfahren steht primär der Regierung zu. Es
sind aber auch Gesetzesinitiativen aus den Reihen der Zweiten Kammer, nicht aber
der Ersten Kammer möglich. Die Mehrzahl der Änderungsanträge aus der Zweiten
Kammer stellen erwartungsgemäß die Oppositionsfraktionen.
Der Gesetzgebungsprozess
vollzieht sich in folgenden Schritten: beschließt das Kabinett eine
Gesetzesvorlage, leitet es diese dem Staatsrat zu. Nach dessen Stellungnahme
leitet die Königin den Gesetzentwurf der Zweiten Kammer zu. Das Parlament kann
nach der Beratung in den Ausschüssen die Gesetzesvorlage verändern. Hat die
Zweite Kammer den Gesetzentwurf verabschiedet, muss die Erste Kammer dem Gesetz
zustimmen oder es ganz ablehnen. Auch kann die Regierung den Gesetzentwurf
ihrerseits in dieser Phase noch zurückziehen, Änderungen sind jedoch nicht mehr
erlaubt. Nach Gegenzeichnung durch die Königin und durch den verantwortlichen
Minister tritt der Gesetzentwurf in Kraft. Gelegentlich kommt es vor, dass der
verantwortliche Minister sich weigert, einen vom Parlament wesentlich geänderten
oder gegen seinen Willen eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwurf zu
unterzeichnen. In aller Regel kommt es in dieser Situation, für die das
niederländische Staatsrecht keine Lösung vorsieht, doch noch zu einem
Kompromiss; in den wenigen Einzelfällen während der letzten Jahrzehnte, wo dies
nicht gelang, kam es zum Rücktritt der betroffenen Minister.
Bei umstrittenen
Gesetzesvorhaben macht die Erste Kammer von ihrem intensiven Beratungsrecht
durchaus Gebrauch, obwohl ihr nur die Möglichkeit der Zustimmung oder des Vetos
bleibt. Es gibt kein förmliches Vermittlungsverfahren zwischen Erster und
Zweiter Kammer. Ein Veto der Ersten Kammer ist eine große Seltenheit und bringt
das Gesetzesvorhaben endgültig zum Scheitern. Durch ihre Verzögerungstaktik bei
der Entscheidung können die Senatoren indirekt die Zweite Kammer auffordern, den
Gesetzentwurf noch einmal im Sinne der vermutlichen Mehrheitsmeinung in der
Ersten Kammer zu überarbeiten. Dieses Verfahren kam in den zurückliegenden
Jahren vor allem bei ethisch besonders sensiblen Fragen (Abtreibung und
Sterbehilfe) zur Anwendung.
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